„Flugtaxi“, Drohnen & Co
Die Loristraße befindet sich in einer generellen Flugverbotszone, die sich 1,5km rund um das deutsche Herzzentrum mit dem seinem Helikopterlandeplatz in der Lazarettstraße definiert. Hier dürfen keinerlei Luftfahrzeuge, egal ob bemannt oder unbemannt fliegen. Dies betrifft selbst kleinste Drohnen unter 250gr. & sogar in Flughöhen unter 10m.
Nähere Information gibt’s unter:
– munich-airport1https://www.munich-airport.de/sicher-durch-die-luft-2045961 (öffnet in externem Fenster/Tab)
– Deutsche Flugsicherung inkl. empfehlenswerter APP2sicherer-drohnenflug.de -> http://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Drohnenflug/Start/ (öffnet in externem Fenster/Tab)
– „sicher durch die Luft“ auf München.de3https://www.muenchen.de/verkehr/orte/217573/flughafen-drohne.html (öffnet in externem Fenster/Tab)
– „map2fly“ online- & app-Karte4des Hamburger Startup-Unternehmen flynex (öffnet in externem Fenster/Tab)
Überlagernd gelten hinzukommend Verbotsbereiche über (insbes. Justiz-)Behörden und allgemeine Einschränkungsbereich über Wohngrundstücken, etc.
Die Regelungen gelten seit 1.Oktober 2017. Diese Seite hier stellt keine verbindliche Rechtsberatung dar. Flugwillige sollten sich daher unbedingt vorab informieren, denn sie begehen sonst einen gefährlichen Eingriff in den Flugverkehr (§ 315 StGB) – der in schwerwiegenden Fällen mit bis zu fünf Jahren Gefängnis geahndet werden kann.
Bei intergalaktischer Anreise kontaktieren Sie bitte das Luft-&Raumfahrzentrum in Oberpfaffenhofen, bestimmt gerne auch telefonisch; hier kann man Ihnen einen geeigneten Landeplatz zuweisen.
Details zur Einreise bitten wir vorab mit dem bayrischen Staatsministerium abzuklären.